Individuelle Gesundheitsleistungen
Wunschleistungen
Einige radiologische Untersuchungen erbringen wir außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs – etwa Vorsorge-Diagnostik ohne konkrete Beschwerden oder erweiterte Privatleistungen. Wir beschreiben sie hier so, dass Sie selbst entscheiden können. Passt die gewählte Untersuchung nicht zu Ihrer Frage, sagen wir Ihnen das.

Unsere Wunschleistungen im Überblick
Diese Untersuchungen bieten wir als Wunschleistung an – Sie zahlen sie selbst. Wählen Sie eine Leistung für die ausführlichen Informationen – die Kosten fragen Sie anschließend unkompliziert über das Kostenauskunfts-Tool an.
MRT
Prostata · strahlenfrei
Prostata-MRT (mpMRT)
Multiparametrisches MRT der Prostata nach PI-RADS-Standard.
Für wen: Zur Abklärung einer PSA-Erhöhung als erste Bildgebung – dafür ist die Prostata-MRT keine Kassenleistung. Bei bereits gesicherter Diagnose kann eine Verlaufskontrolle zulasten der Kasse möglich sein; das klärt Ihre urologische Praxis.
Mehr erfahrenWeitere Regionen · strahlenfrei
MRT weiterer Körperregionen
Strahlungsfreie Schnittbilder gezielt gewählter Regionen: Schädel, Hals, Becken, Prostata, Gefäße (Hals oder Beine), ein Wirbelsäulenabschnitt oder ein Gelenk – höchstens zwei Untersuchungen an einem Tag.
Für wen: Wenn Sie eine dieser Regionen gezielt abklären lassen möchten. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Umfang, Nutzen und Grenzen besprechen wir vorher offen.
Mehr erfahrenWirbelsäule · strahlenfrei
MRT der Halswirbelsäule (HWS)
Schnittbilder der Halswirbelsäule samt Bandscheiben, Rückenmark und Nervenaustritten.
Für wen: Bei Nacken- oder Armbeschwerden, Taubheitsgefühl oder Kribbeln. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Mehr erfahrenWirbelsäule · strahlenfrei
MRT der Brustwirbelsäule (BWS)
Schnittbilder der Brustwirbelsäule samt Bandscheiben und Rückenmark.
Für wen: Bei anhaltenden Beschwerden im mittleren Rücken oder gürtelförmig ausstrahlenden Schmerzen. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Mehr erfahrenWirbelsäule · strahlenfrei
MRT der Lendenwirbelsäule (LWS)
Schnittbilder der Lendenwirbelsäule samt Bandscheiben und Nervenwurzeln.
Für wen: Bei Kreuzschmerzen oder ins Bein ausstrahlenden Beschwerden. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Mehr erfahrenGelenke · strahlenfrei
MRT eines Gelenks
Schnittbilder eines Gelenks – Knie, Schulter, Hüfte, Sprunggelenk, Hand oder Ellenbogen.
Für wen: Bei Beschwerden nach Überlastung oder Verletzung sowie zur Verlaufskontrolle. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Mehr erfahrenHerz · strahlenfrei
Stress-MRT des Herzens
Pharmakologische Stress-Perfusion zur funktionellen Beurteilung der Herzdurchblutung – ohne Röntgenstrahlung.
Für wen: Bei Verdacht auf eine Durchblutungsstörung des Herzmuskels. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Mehr erfahrenCT
Herz
Herz-CT (CCTA)
Darstellung der Herzkranzgefäße mit Kontrastmittel in einem Herzschlag – ohne Herzkatheter.
Für wen: Bei Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit. Ob die Untersuchung in Ihrem Fall sinnvoll und ob sie eine Kassenleistung ist, klären wir vorher ärztlich.
Mehr erfahrenGelenke · Spektral-CT
Spektral-CT bei Verdacht auf Gicht
Spektrale CT-Aufnahme, die Harnsäurekristalle in Gelenken farblich von Knochen und Weichteilen trennt.
Für wen: Bei unklaren Gelenkbeschwerden mit Verdacht auf Gicht, wenn eine Punktion nicht möglich oder nicht eindeutig war. Die spektrale Auswertung ist keine Kassenleistung; ob die Untersuchung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, prüfen wir vorher ärztlich.
Mehr erfahrenKnochen · KI
BoneScreen (Osteoporose aus dem CT)
KI-Auswertung bereits vorhandener CT-Bilder auf Knochendichte – ohne zusätzliche Untersuchung und ohne zusätzliche Strahlung.
Für wen: Nur möglich, wenn ohnehin ein CT vorliegt oder aus anderer Indikation erfolgt, das Wirbelsäule oder Becken mit abbildet. BoneScreen ist keine Kassenleistung.
Mehr erfahrenRöntgen / Durchleuchtung
Röntgen
Röntgen (Gelenke oder Wirbelsäule)
Klassische Röntgenaufnahme in zwei Ebenen zur Beurteilung von Knochen und Gelenkstellung.
Für wen: Bei Beschwerden am Bewegungsapparat. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Ob eine Aufnahme gerechtfertigt ist, entscheiden wir unabhängig davon vorher ärztlich.
Mehr erfahrenSpeiseröhre · Durchleuchtung
Breischluck (Röntgen der Speiseröhre)
Röntgen-Durchleuchtung der Speiseröhre, während Sie ein Kontrastmittel schlucken – zeigt Engstellen, Aussackungen und den Ablauf des Schluckens.
Für wen: Bei Schluckbeschwerden, Druck- oder Fremdkörpergefühl beim Schlucken oder Verdacht auf eine Engstelle. Mit Überweisung ist die Untersuchung eine Kassenleistung; ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Ob sie gerechtfertigt ist, entscheiden wir vorher ärztlich.
Mehr erfahrenVenen · Durchleuchtung
Phlebographie (Arme oder Beine)
Darstellung der Venen von Armen oder Beinen mit Kontrastmittel unter Röntgen-Durchleuchtung.
Für wen: Etwa vor einer Venen-Operation oder wenn der Ultraschall keine eindeutige Antwort gibt. Mit Überweisung ist die Untersuchung eine Kassenleistung; ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Ob sie gerechtfertigt ist, entscheiden wir vorher ärztlich.
Mehr erfahrenBrust
Brust · strahlenfrei
Mamma-MRT
Sensitivste MRT-Untersuchung der Brust.
Für wen: Als persönliche Vorsorge (sensitivstes Verfahren) oder bei erhöhtem Risiko. Bei nachgewiesenem hohem familiärem Risiko und zur Abklärung ist die Mamma-MRT eine Kassenleistung – das klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne diese Voraussetzung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Mehr erfahrenBrust · strahlenfrei
Ultraschall der Brust (Mamma-Sonographie)
Ultraschall der Brust – ohne Strahlung, ergänzend zur Tastuntersuchung und zur Mammographie, besonders bei dichtem Drüsengewebe.
Für wen: Bei einem tastbaren Knoten, Beschwerden oder zur Abklärung eines Befunds ist der Ultraschall der Brust eine Kassenleistung – mit Überweisung Ihrer frauenärztlichen Praxis. Als ergänzende Vorsorge ohne solchen Anlass ist er keine Kassenleistung; dann können Sie ihn als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Er ersetzt die Mammographie im Screening-Programm nicht.
Mehr erfahrenWunschleistung, IGeL, Selbstzahler – die Begriffe
Die Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet. Gemeint ist in allen Fällen eine Untersuchung, deren Kosten Sie selbst tragen:
- Wunschleistung: unser Oberbegriff für jede Untersuchung, die Sie selbst bezahlen – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Sie wird nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erbracht.
- Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL): eine medizinisch sinnvolle Leistung, die gesetzlich Versicherte selbst zahlen, weil sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.
- Selbstzahler: so nennt man Sie, wenn Sie die Kosten einer Untersuchung selbst übernehmen.
Was das für die Erstattung bedeutet
- Gesetzlich Versicherte: Sie tragen die Kosten selbst. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist ausgeschlossen – es besteht kein Erstattungsanspruch.
- Privatversicherte und Beihilfeberechtigte: Sie erhalten eine Rechnung. Ob Ihre Versicherung sie übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab und ist nicht zugesichert; reine Vorsorge ohne medizinische Notwendigkeit wird häufig nicht erstattet. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung.
Wir rechnen grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Einzelne Leistungen – insbesondere KI-gestützte Zusatzauswertungen wie BoneScreen – lassen sich in der GOÄ nicht sinnvoll abbilden; diese vereinbaren wir gesondert als Selbstzahler-Leistung. Für sie besteht in der Regel auch bei Privatversicherten kein Erstattungsanspruch.
So läuft eine Selbstzahler-Leistung bei uns ab
- Sie entscheiden vorab: Die Beschreibungen auf diesen Seiten sollen dafür reichen. Viele kommen auch, weil die hausärztliche Praxis sie schickt. Passt die gewählte Untersuchung nicht zur Fragestellung – etwa ein CT des Kopfes, wo ein MRT die bessere Antwort gibt –, sagen wir Ihnen das, bevor es losgeht.
- Aufklärung am Untersuchungstag:Indikation, Nutzen und Grenzen besprechen wir vor der Untersuchung. Das ist keine Beratungssprechstunde, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung (§ 630e BGB).
- Schriftlicher Behandlungsvertrag nach § 630a BGB – ohne Druck und mit Bedenkzeit.
- Kostenangabe in einem persönlichen Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c Abs. 3 BGB).
Befundbesprechung: Bei Selbstzahler- und Privatleistungen erklären wir Ihnen den Befund auf Wunsch persönlich – inklusive der nächsten Schritte.
Wir bewerben Selbstzahler-Leistungen bewusst nicht mit Pauschalpreisen – die Abrechnung erfolgt individuell nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Welche Leistung interessiert Sie?
Wählen Sie eine Untersuchung – Sie sehen, für wen sie sinnvoll ist und wie die Kostenübernahme geregelt ist, und fordern bei Interesse direkt eine persönliche Kostenauskunft an.
Magnetresonanztomographie: Schnittbilder mit einem starken Magnetfeld, ganz ohne Röntgenstrahlung. Besonders aussagekräftig für Weichteile, Gelenke, Wirbelsäule und Organe.
Etwas anderes
Prostata · strahlenfrei
Prostata-MRT (mpMRT)
Multiparametrisches MRT der Prostata nach PI-RADS-Standard.
Für wen: Zur Abklärung einer PSA-Erhöhung als erste Bildgebung – dafür ist die Prostata-MRT keine Kassenleistung. Bei bereits gesicherter Diagnose kann eine Verlaufskontrolle zulasten der Kasse möglich sein; das klärt Ihre urologische Praxis.
Wie sind Sie versichert?
Privatversicherte: in der Regel erstattungsfähig. Gesetzlich Versicherte: als Selbstzahler-/IGeL-Leistung möglich.
- Persönliches Vorgespräch zu Indikation, Nutzen, Grenzen und Kosten.
- Schriftlicher Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c BGB) – keine versteckten Kosten.
- Den genauen Betrag berechnen wir individuell nach GOÄ.
Bitte senden Sie aus Datenschutzgründen keine Gesundheitsunterlagen oder Diagnosen unverschlüsselt per E-Mail – für die Kostenauskunft genügt die gewünschte Leistung.
Hinweis zur Knochendichte: Wenn bei Ihnen ohnehin ein CT ansteht oder bereits vorliegt, das Wirbelsäule oder Becken mit abbildet, können wir daraus zusätzlich die Knochendichte bestimmen – ohne weitere Untersuchung und ohne zusätzliche Strahlung. Mehr dazu.
Weitere Selbstzahler-Anfragen
Sie wünschen eine Vorsorge- oder Privatleistung, die hier nicht aufgeführt ist? Sprechen Sie uns an – bei konkretem Interesse rufen Sie uns gerne unter 0931 41799-0 an.
Hinweis: Lungenkrebs-Früherkennung
Die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT ist seit April 2026 für die definierte Risikogruppe (langjährige starke Raucherinnen und Raucher, 50–75 Jahre) keine Selbstzahler-, sondern eine Kassenleistung. Voraussetzungen und unseren aktuellen Stand finden Sie auf der Seite zur Lungen-Diagnostik.
So läuft Ihre Anfrage
Sie brauchen für eine Selbstzahler-Untersuchung keine Überweisung. Damit wir Ihnen einen verbindlichen Preis und einen Termin nennen können, brauchen wir aber ein paar Angaben zu Ihrer Fragestellung – und die gehören nicht in eine E-Mail.
1. Untersuchung auswählen
Oben im Kostenauskunfts-Tool wählen Sie die gewünschte Untersuchung. Steht sie nicht dabei, nutzen Sie das freie Feld – wir sagen Ihnen dann, ob und wie wir sie anbieten können.
2. Formular ausfüllen
Sie gelangen zu unserem Anfrage-Formular. Es liegt auf einer eigenen, gesicherten Seite unseres Praxisverwaltungs-Systems – nicht auf dieser Website. Dort dürfen Sie auch Angaben zu Beschwerden, Vorbefunden und Medikamenten machen: Die Übertragung ist verschlüsselt, und die Anfrage geht unmittelbar bei uns ein, ohne Umweg über ein E-Mail-Postfach.
3. Wir prüfen ärztlich
Eine Radiologin oder ein Radiologe sieht Ihre Angaben durch. Bei Untersuchungen mit Röntgenstrahlung – also CT und Röntgen – ist das gesetzlich vorgeschrieben: Der Nutzen muss das Strahlenrisiko überwiegen (rechtfertigende Indikation, § 83 Strahlenschutzgesetz). Bei der MRT entfällt das, weil sie ohne Röntgenstrahlung arbeitet.
4. Kostenvoranschlag und Termin
Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c BGB) und einen Terminvorschlag. Erst wenn Sie zustimmen, machen wir den Termin fest. Können wir die Untersuchung nicht verantworten, entstehen Ihnen keine Kosten – und wir sagen Ihnen, was stattdessen sinnvoll wäre.